Glossar
Hier finden Sie die Erklärung zu den gebräuchlichsten Begriffen aus dem Architekten- und Schätzer-Fachchinesisch.
A B C D E F G H IJ K L M N O P Q R S T U V W XYZ
Atop
Abschreibungen: Abschreibungen dienen dazu, mittels regelmässiger Rückstellungen einen Fonds zu bilden, aus welchem die grosszyklisch anfallenden Erneuerungen finanziert werden können. (siehe auch Erneuerungen)
Absoluter Landwert: siehe Landwert
Ausnützungsziffer: Verhältniszahl zwischen der anrechenbaren Bruttogeschossfläche der Bauten und der anrechenbaren Grundstücksfläche
Ausstattung BKP 9: Gerätschaften gemäss BKP 9(z.B. Zugehör, Mobiliar)
Btop
Barwert: Gegenwert von künftigen periodischen Einnahmen (Zahlungen)
Bauerwartungsland: Ausserhalb der Bauzone gelegenes Land, das als Bauland eingezont werden könnte
Baugesetz: Kantonale öffentlich-rechtliche Bauvorschriften, innerhalb deren die Gemeinden ihre Bau und Zonenpläne zu erlassen haben.
Baukosten: Die Baukosten umfassen gemäss BKP
1 Vorbereitungsarbeiten
2 Gebäude
3 Betriebseinrichtungen
4 Umgebung
5 Baunebenkosten
6-8 Reserve
9 Ausstattung
Bauland: Land, das nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften überbaut werden kann
Baulinie: Grenzlinie, welche die überbaubare Fläche festlegt
Baunebenkosten BKP 5: Kosten für Bewilligungen, Gebühren, Zinsen, Finanzierungen, Versicherung, Vermietung etc.
Baurecht: Der Berechtigte (Baurechtnehmer) darf auf einem Grundstück welches im Eigentum einer anderen Person ist (Baurechtgeber)auf oder unter der Bodenfläche ein Bauwerk errichten oder beibehalten. Wenn nichts anderes vereinbart, ist das Recht übertragbar und vererblich. Wenn es auch dauernd ist, kann es als selbstständiges Grundstück im Grundbuch aufgenommen werden.
Baurechtzins: Periodisch oder einmalig zu leistendes Entgelt für das Baurecht
Bauzone: im kommunalen Zonenplan ausgeschiedenes Baugebiet
Betriebseinrichtungen BKP 3: Eingebaute Einrichtungen, die einer speziellen Nutzung des Gebäudes dienen
Bewirtschaftungskosten: Kosten die durch die ordnungsmässige Bewirtschaftung des Grunstücks entstehen und dem Mieter nicht überbunden werden können.
Bruttogeschossfläche BGF: Summe aller dem Wohnen, Gewerbe oder Industrie dienenden Geschossflächen, berechnet anhand der Aussenmasse der Gebäude
Bruttorendite: Prozentuales Verhältnis des massgebenden Mietwert/Mietzinses zum Verkehrswert
Ctop
Dtop
DCF-Wert: "Discounted Cash Flow" zu Deutsch abgezinster Einnahmenüberschuss
Dienstbarkeit: Beschränktes dingliches Recht an Grundstücken (nach Art. 730 ZGB)
Etop
Eigenkapital: Differenz zwischen Verkehrswert und Fremdkapital
Eigenmiete: Mietwert für selbstgenutztes Eigentum (fiskalischer Begriff)
Enteignung: Wegnahme oder Beschränkung des Eigentums gegen den Willen des Eigentümers aus öffentlichem Interesse gegen Entschädigung
Erneuerungen: Investitionen zur Herstellung des ursprünglichen, neuwertigen Zustands eines Gebäudes
Erneuerungsfond: Im Zusammenhang mit Stockwerkeigentum gebildeter Fond zur Deckung zukünftiger Unterhalts- und Erneuerungsarbeiten am gemeinsamen Miteigentum
Erschliessung: Ver- und Entsorgung des Grundstücks mit Wasser, Abwasser, Energie und Zugänglichkeit
Ertragswert: Der Ertragswert ist der kapitalisierte Mietwert eines Grundstücks und entspricht dem Barwert einer ewigen Rente.
Formel: jährlicher Mietwert dividiert durch Kapitalisierungssatz mal 100.
Ftop
Finanzierungskosten: während der Bauzeit für das laufend investierte Kapital anfallende Zinsen, Kommissionen etc.
Fremdkapital: Differez zwischen Eigenkapital und Verkehrswert
Gtop
Gebäudeabstand: vom Gesetz vorgeschriebener Abstand zwischen Gebäuden ohne Einfluss der Grundstücksgrenzen
Gebäudegrundfläche: überbaute Bodenfläche (ohne Umschwung)
Gebäudeversicherungswert: Der Gebäudeversicherungswert entspricht der von den Gebäudeversicherungsanstalten festgelegten Versicherungssumme. (Kantonal unterschiedliche Regelung)
Gesamteigentum: Gesamteigentümer sind durch Vertrag oder Gesetzesvorschrift zu einer Gemeinschaft verbunden, wobei das Recht eines jeden auf die ganze Sache geht. Verfügungen über die Sache können nur mit Zustimmung aller Mitglieder erfolgen.
Geschossfläche: Massgebende Geschossfläche in m2 gemäss SIA-Norm 416
Gestaltungsplan: Legt für ein abgegrenztes Gebiet die Nutzungsmöglichkeit und deren Intensität fest.
Gewichtung: Das Verhältnis der wirtschaftlichen Bedeutung des Real- und Ertragswertes für die Bestimmung des Verkehrswertes
Grenzabstand: Abstand des Gebäudes bis zur Grundstückgrenze
Grundbuch: Durch eine kommunale oder regionale Behörde geführtes Register, das zur Aufnahme von Grundstücken und der Rechte an diesen bestimmt ist (Art. 942 ZGB)
Grunddienstbarkeit: Dienstbarkeiten zu Lasten und/oder zugunsten von Grundstücken Grundstück -Liegenschaften, -Selbstständige und dauernde Rechte, -Bergwerke, -Miteigentumsanteile an Grundstücken
Htop
Hypothek: Durch Grundpfand gesichertes Darlehen
IJtop
Industriebauten: Grosse, industrielle Grundstücke, deren Bauten und Anlagen der maschinellen Herstellung von Konsum- und Produktionsgütern dienen.
Inkonvenienz: Entschädigungsanspruch an die Verursacher von Unannehmlichkeiten und Kosten für Umtriebe, Verzögerungen usw.
Ktop
Kapitalisierungssatz: Prozentsatz mit welchem der Ertragswert aus dem Mietwert berechnet wird
Katasterschätzung: Schätzung für steuerliche Zwecke
Kubikmeterpreis: Baukosten pro m3 umbautem Raum
Ltop
Lageklassenmethode: Methode zur Bestimmung des Landwerts für den massgebenden Landbedarf anhand einer Verhältniszahl zwischen Landwert und Gesamtwert
Landreserve: Mehrfläche welche zum überbauten Teil einer Liegenschaft gehört und anderweitig verwendet werden kann
Landwert: Wert des Bodens überbauter oder nicht überbauter Grundstücke.
• Absoluter Landwert: Der absolute Landwert(Bodenwert) richtet sich nach den Landwerten für erschlossene Grundstücke an ähnlichen Lagen, unter Berücksichtigung der möglichen baulichen und wirtschaftlichen Nutzung. Er wird ermittelt durch Gleichsetzung mit dem Kaufpreis oder durch Preisvergleiche.
• Relativer Landwert: Wert, der in Relation zur bestehenden oder möglichen Nutzung festgelegt wird (Lageklassenmethode)
Mtop
Marktpreis: Im freien Handel erzielter Preis
Mietertrag (Bruttomietertrag oder Kaltmiete): entspricht dem marktüblichen Ertrag aus einem Grundstück ohne Einbezug der sep. Nebenkosten
Mischwert: Bei der Mischwertmethode wird durch Gewichtung von Real- und Ertragswert der Verkehrswert ermittelt
Miteigentum: Miteigentum besteht, wenn mehrere Personen nach Bruchteilen Eigentümer einer Sache sind.
Ntop
Nettorendite: Als Nettorendite bezeichnet man das Verhältnis des Mietzinsüberschusses zum Gesamtkapital, das in Prozenten für ein Jahr ausgedrückt wird
Neuwert: Geschätzter oder effektiver Kostenaufwand, der für die Erstellung des Gebäudes zum Zeitpunkt des Bewertungsstichtages erforderlich wäre
Nutzniessung: Ist ein Recht, welches dem Berechtigten ein Anrecht auf Besitz, den gebrauch und die volle Nutzung der Sache gibt.
Otop
Ortsüblich: Am Ort der gelegenen Sache üblich, bezogen auf:
• Landwert
• Baukosten
• Bestandteil und Zugehör
• Mietertrag
• Nebenkosten
• usw.
Ptop
Personaldienstbarkeit: Dienstbarkeiten zu Lasten von Grundstücken und zu Gunsten von Personen. (Wohnrecht, Nutzniessungsrecht)
Pfandbrief: Besondere Bezeichnung für Anleihentitel mit Grundpfandrecht. Sie unterliegen jedoch den Vorschriften der Wertpapiere nach OR.
Planungs- und Baugesetz: siehe Baugesetz
Qtop
Quartierplan: Planungsverfahren, eingezontes Land überbaubar zu machen. Er gestattet weitgehende Eingriffe in die privaten Eigentumsverhältnisse.
Rtop
Realwert: Auch Substanzwert setzt sich zusammen aus dem Zeitwert aller baulichen Anlagen auf dem Grundstück, den Kosten für Umgebung und den Baunebenkosten, sowie dem Landwert
Renovationen: Investitionen zur Behebung von Bauschäden und Mängeln. Siehe auch Erneuerungsfond
Restnutzungsdauer: Differenz zwischen der theoretischen Gesamtlebensdauer und dem wirtschaftlichen Alter eines Gebäudes
Rever: Bewilligung mit Widerrufsvorbehalt, vorwiegend bei Baubewilligungen
Richtplan: Im Richtplan wird nach den Vorschriften des Bundesrechts, gestützt auf die ORL-Richtlinien, die künftige Besiedlung von Nutzung des Kantons in den Grundzügen (für die Verwaltung verbindlich) festgelegt.
Rückstellungen: Betrag zur Deckung zukünftiger Investitionen in Erneuerungen und Renovationen
Stop
Schuldbrief: Wertpapier für eine grundpfandgesicherte, persönliche Forderung
Servitut: Veralteter Ausdruck für Dienstbarkeit
Stichtag (Bewertungsstichtag): Zeitpunkt, auf welchen die Bewertung eines Grundstücks bezogen ist.
Stockwerkeigentum: Besondere Form des Miteigentums mit Sonderrecht, bestimmte Teile eines Gebäudes ausschliesslich zu nutzen und innen auszubauen
Ttop
Technische Wertminderung: Werteinbusse des Neuwertes infolge Alterung, Abnützung, Mängel und Schäden
Utop
Umgebung BKP 4: Umgebungsarbeiten, Gartengestaltung, Erschliessungs-, Rohbau-, Ausbau und Installationsarbeiten ausserhalb des Gebäudes, jedoch innerhalb der Grunstücksgrenzen. Kleinere Bauobjekte wie Swimmingpool, Biotop, Gartenhaus und dgl. können bei der Schätzung darin enthalten sein.
Vtop
Verkehrswert: Der Verkehrswert entspricht dem unter normalen Verhältnissen und ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse erzielbaren Verkaufspreis am Stichtag.
Vorbereitungsarbeiten BKP 1: Abbrüche, Anpassungen an bestehende Bauten, Umlegen von Werkleitungen und Verkehrsanlagen, Mehraufwendungen wegen schlechten Baugrundes, ungewöhnliche, die normalen Bauarbeiten erschwerende Bauplatzlage.
Vorkaufsrecht: Recht eines Begünstigten, in einen Kaufvertrag einzutreten (kann im Grundbuch vorgemerkt werden)
• Unlimitiert: zu gleichem Preis und gleichen Bedingungen wie im Vertrag
• Limitiert: zu bestimmten oder bestimmbarem Preis
Vormerkung: Durch die Vormerkung enthält ein obligatorisch wirkendes Recht Wirkung nicht nur unter den Parteien, sondern auch gegenüber Dritten, die das Grundstück oder dingliche Rechte an diesem Grundstück erwerben
Wtop
Wertminderung: Werteinbusse des Neuwertes infolge Alterung, Abnützung, Mängel und Schäden sowie zufolge Demodierung wie auch neuer Erkenntnisse in der Baukunde und bei Baustoffen. Die Wertminderung umfasst sowohl die technische Wertminderung wie auch die wirtschaftliche Wertminderung.
Wertquote: Angabe des Miteigentums in Bruchteilen
Wirtschaftliche Wertminderung: Minderung des Neuwertes zufolge Demodierung, neuer Erkenntnisse in der Baukunde und bei den Baustoffen
Wirtschaftliches Alter: Unter wirtschaftlichem Alter versteht man das Alter einer Baute, ausgehend von Erstellungsjahr, unter Berücksichtigung derWertminderung infolge Abnützung, Altersschäden und unzeitgemässem Ausbaustandard (Demodierung) sowie der Verjüngung infolge Renovationen, Sanierungen oder baulicher Veränderungen
Wohnrecht: dingliches Recht zur ausschliesslichen oder hauptsächlichen Nutzung von Räumlichkeiten zu Wohnzwecken
XYZtop
Zeitwert: Der Zeitwert entspricht dem um die Wertminderung reduzierten Neuwert
Zonenplan: Legt für ein bestimmtes Gebiet Zweck, Art und Mass der Nutzung allgemein verbindlich fest
Zugehör: Bewegliche Sachen, die nach Ortsgebrauch oder persönlichem Willen des Eigentümers dauern für die Bewirtschaftung eines Grundstücks bestimmt sind sowie durch Verbindung, Anpassung oder auf andere Weise dazu in Beziehung gebracht sind.
Quelle: Schweizerisches Schätzerhandbuch Ausgabe 2005
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